Gordana Griese

Gordana Griese
Leitung Schulassistenz

Wer kann die Hilfe in Anspruch nehmen?

Der Anspruch auf Schulbegleitung ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch. Schulbegleitung ist eine Form der „Eingliederungshilfe“:

Nach § 54 SGB XII für Kinder mit einer „wesentlichen“ Behinderung nach § 53 SGB XII: „Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung“. Zuständig hierfür ist das Sozialamt. Diese Form der Eingliederungshilfe gilt für Kinder mit einer körperlichen, kognitiven oder einer „geistigen“ Behinderung.

Nach § 35 a SGB VIII für Kinder, die seelisch behindert sind oder von seelischer Behinderung bedroht sind. Zuständig ist das Jugendamt.
Dadurch werden insbesondere die Kinder mit einer Autismus-Spektrum-Störung unterstützt, auch wenn sie, wie viele Kinder und Jugendliche mit Asperger Autismus, die allgemeinen Schulen zielgleich, d.h. ohne sonderpädagogische Unterstützung, besuchen. Auch Kinder mit einer schweren ADHS Symptomatik oder anderen seelischen Erkrankungen, z.B. einem selektiven Mutismus, können entsprechend § 35 a SGB VIII Eingliederungshilfe beantragen.

Kontakt

Unterer Rennebaum 1
34369 Hofgeismar

Telefon 0 56 71 - 8 86 92 - 37
Fax 0 56 71 - 8 86 92 - 39

griese@vkm-nordhessen.de
www.vkm-nordhessen.de

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Anspruch

Wo kann man die Anträge stellen?

Antrag

Wer wird unterstützt?

Unterstuetzung