Gordana Griese

Gordana Griese
Leitung Schulassistenz

Wer wird unterstützt?

Gehört die Schülerin zum Personenkreis des § 35a SGB VIII oder §§ 53, 54 SGB XII und wird im gemeinsamen Unterricht an einer allgemeinen Regelschule oder einem Förderzentrum unterrichtet oder soll dort eingeschult werden? Wird dabei womöglich neben der besonderen pädagogischen Förderung noch weitere Unterstützung oder Assistenz benötigt? Hierfür gibt es Hilfe und einen individuellen Anspruch in Form von Schulassistenz zur Wahrnehmung einer angemessenen Schulbildung über das jeweilige Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt und den Jugendämtern (Eingliederungshilfe).

Schulhelfer, Schulassistenz, Schulbegleitung, Integrationshelfer, Integrationsassistenz sind Begrifflichkeiten der verschiedenen zuständigen Behörden. Sie haben jedoch ein und denselben Hintergrund: Es sind Assistenzen zur Teilhabe an der Gesellschaft, Hilfen und Helfer zur Wahrnehmung einer angemessenen Schulbildung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder Beeinträchtigung.

Kontakt

Unterer Rennebaum 1
34369 Hofgeismar

Telefon 0 56 71 - 8 86 92 - 37
Fax 0 56 71 - 8 86 92 - 39

griese@vkm-nordhessen.de
www.vkm-nordhessen.de

Wer kann die Hilfe in Anspruch nehmen?

Anspruch

Wo kann man die Anträge stellen?

Antrag

Wer wird unterstützt?

Unterstuetzung